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Copyright  L. Kruse

   Last update:  31.10. 07

Betreuung - Chance statt Einschränkung

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Zuerst möchte ich mit einem Gerücht aufräumen:

Eine Betreuung ist grundsätzlich keine Vormundschaft, d.h. der Betreute wird nicht unmündig in die Position eines Kindes (eingeschränkt geschäftsfähig) zurückgestuft.

Für die meisten Betreuten ist die Unterstützung durch einen Betreuer eine echte Hilfe, denn sie/er wird von einigen schwierigen Verantwortlichkeiten entlastet. Natürlich, siehe oben, kann der Betreute immer noch einen Ratenvertrag oder ein Handy kaufen. Es ist nur sinnvoll, wenn das vorher mit dem Betreuer abgesprochen wird. Nur mit Zustimmung ist auch genug Geld vorhanden, um den Vertrag auch einzuhalten.

Die Wahrheit ist allersdings, dass die Betreuung immer für eine bestimmte Zeit (meistens für 5 Jahre) und für ein bestimmtes Aufgabengebiet vom Gericht beschlossen wird.

Nähere Informationen zum Betreuungsgesetz finden Sie im Internet. Geben Sie in Ihrer Lieblingssuchmaschine (google, Yahoo...) das Wort “Betreuungsgesetz” ein und Sie finden Info’s..

Im www.internetratger-recht.de - Betreuungsgesetz- finden Sie z.B. Textvorschläge für eine Betreuungsvollmacht oder Patientenverfügung.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der/dem BetreuerIn ist wichtig, da es um persönliche Dinge (Geld, Gesundheit....) geht. Der Betreute kann gegenüber dem Gericht einen Personenwunsch äußern, dem entsprochen wird, wenn nichts dagegen spricht und der zukünftige Betreuer selbst zustimmt.

Wenn Sie einen familienunabhängigen Betreuer suchen, können Sie sich gerne an mich wenden.