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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lothar Kruse, Nautik Service
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§ 1 Geltung der Bedingungen
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1) Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Angebote und Leistungen der Firma Lothar Kruse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
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2) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Lothar Kruse Nautik Service und dem kunden/Auftraggeber zur Auftragsausübung getroffen werden, sind schriftlich
festzuhalten. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer vertraglichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von der Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.
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§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
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1)Die Angebote der Firma Lothar Kruse, Nautik Service und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind
freibleibend und unverbindlich.
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2)Die Abmessungen, Abbildungen, Gewichte und Eigenschaften der Artikel sind nach bestem Wissen und nach den Angaben der Lieferanten gemacht, aber ohne jede
Haftung und Gewähr für die Richtigkeit
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3) Konstruktionsänderungen von Seiten der Hersteller bleiben vorbehalten.
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4) Bei individuellen Angeboten ist die Firma Lothar Kruse, Nautik Service zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Im übrigen sind die
Angebote freibleibend und unverbindlich.
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5) Ein Vertragsabschluss kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Firma Lothar Kruse, Nautik Service zustande.
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§ 3 Preise und Kosten
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1) Maßgebend sind die bei der Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der Firma Lothar Kruse Nautik Service.
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2) Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich ab Lager Berlin.
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3) Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Verttrages jeweils gültigen Preisliste als vereinbart.
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4) Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen der Firma Lothar Kruse, Nautik Service aus, ist im Internet veröffentlicht und wird dem Kunden
auf Wunsch zugeschickt.
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5) Sämtliche Preise gelten ab Lager Berlin. Die An - und Rücklieferung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
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6) Transporte zu Lieferorten außerhalb Deutschlands und sonstige Dienstleistungen (siehe unsere Angebotspalette) der Firma Lothar Kruse Nautik Service werden
zusätzlich berechnet. Sie sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
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7) Anfallende Auslagen (behördliche Genehmigungen, Fähr- und Transportentgelte und sonstige Kosten in Zusammenhang mit dem Auftrag) sind vom Kunden zu tragen
und werden von diesem erstattet.
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8) Bei Abholung der Ware durch den Kunden in den Geschäftsräumen reuziert sich der vereinbarte Preis nicht um den angenommenen Transportanteil zum Kunden.
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9) Die Firma Lothar Kruse Nautik Service ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei der Erstellung der Schlussrechnung
nicht bekannt waren. Dies betrifft insbesondere alle Kosten, die entstehen, um eine Rettungsinsel nach Gebrauch wieder verwendungsfähig zu machen oder den Ersatz einer
Rettungsinsel innerhalb der Mietzeit des Kunden.
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10) Sollte sich eine Rettungsinsel nach Gebrauch durch den Kunden nicht mehr wirtschaftlich wiederherstellen lassen, ist der Kunde verpflichtet, Ersatz in
Form einer neuen gleichwertigen Rettungsinsel zu leisten bzw. den materiellen Verlust zu ersetzen.
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§ 5 Mietbedingungen
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1) Der Kunde hat der Firma Lothar Kruse Nautik Service jede Beschädigung, Veränderung, verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
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2) Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisung, der Anweisungen der Firma Lothar Kruse Nautik Service
und der Seemannschaft einzuhalten. Im Zweifel hat er sich bei der Firma Lothar Kruse Nautik Service über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.
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3) Der Kunde hat die Mietgegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den
Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren; ausgenommen ist nur der sachgerechte Gebrauch im Seenotfall mit Lebensgefahr. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet,
die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
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4) Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verlust oder Fehlbedienung und sonstigen Veränderungen auf
Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietpreis
zu leisten; eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur wirtschaftlich vertretbar möglich ist, trägt der Kunde die Kosten; andernfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten.
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5) Die von der Firma Lothar Kruse Nautik Service gemachten Angaben zu den technischen Daten sind Zirkaangaben und nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
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6) Die Firma Lothar Kruse Nautik Service verpflichtet sich, Rettungsinseln und andere Ware in wartungstechnisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen.
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7)Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen zur sachgerechten und sicheren Lagerung
der Mietgegenstände vorhanden sind.
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8) Jegliche Haftung der Firma Lothar Kruse Nautik Service für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Lagerung oder dem Gebrauch der
Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.
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9) Die Firma Lothar Kruse, Nautik Service ist zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung
berechtigt.
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10) Der Kunde ist während der Mietzeit verpflichtet, auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle Bedingungen und ggf. behördlichen Auflagen eingehalten
werden. Die Kontrolle obliegt allein ihm.
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§ 6 Kündigungsmöglichkeiten
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1) Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, der Firma Lothar Kruse Nautik Service den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen
Gewinns zu erstatten:
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a) Bei Kündigung bis 14 Tagen vorher ist der Kunde verpflichtet, 20 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
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b) Bei Kündigung bis 5 Tagen vorher ist der Kunde verpflichtet, 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
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c) Bei Kündigung abn dem 4. Tag vorher ist der Kunde verpflichtet,die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.
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Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.
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2) Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Firma Lothar Kruse, Nautik Service auch berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Anmahnung oder Androhung zu
kündigen. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung der, ggf. anteiligen, Auftragssumme gemäß vorstehender Ziffer 1 verpflichtet. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.
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§ 7 Liefer- und Leistungszeit
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1) Die Waren werden nach Absprache rechtzeitig zum Versand zum Kunden gebracht und sind einen Tag nach Ablauf des Mietvertrages auf Kosten und Risiko des
Kunden wieder anzuliefern.
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2) Bei Anlieferung im Auftrag der Firma Lothar Kruse, Nautik Service an einen anderen Ort als an die Rechnungsanschrift bedürfen verbindliche Termine oder
Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma Lothar Kruse, Nautik Service.
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3) Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Verkehrsstau usw. hat die
Firma Lothar Kruse, Nautik Service oder das von ihr beauftragte Unternehmen auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern,
Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
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4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Lothar Kruse, Nautik Service setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und
reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Andernfalls entfällt jede Haftung der Firma Lothar Kruse, Nautik Service.
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5)Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Firma Lothar Kruse, Nautik Service berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen
und den Vertrag zu kündigen. der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.
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§ 8 Transportgefahr
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1) Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von der Firma Lothar Kruse, Nautik Service organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern und
eigenen Wagen ausgeführt wird. Der Kunde hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.
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§ 9 Gewährleistung
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1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt / Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu
überprüfen. Mängel sind ggf. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
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2) Bei Mängeln, die die Funktionstüchtigkeit wesentlich beeinflussen, kann die Firma Lothar Kruse, Nautik Service nach ihrer Wahl das Gerät reparieren lassen
oder einen Ersatz stellen.
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3) Eine weitergehende Haftung der Firma Lothar Kruse, Nautik Service ist ausgeschlossen.
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4) Verlangt der Kunde die Anlieferung oder die Reparatur an einem anderen als dem Ort der vertraglich vereinbarten Übergabe, hat er der Firma Lothar Kruse,
Nautik Service die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.
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5) Der Kunde darf keine Änderungen an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder die Geräte auch nur öffnen, außer bei der zweckbestimmenden Verwendung
im akuten Seenotfall. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zuastandes.
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6) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der Firma Lothar Kruse, Nautik Service.
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§ 10 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
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1) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
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2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen
Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahe kommt.
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§ 11 Kündigung
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1) Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages kann dieser rückgängig gemacht werdn. Es genügt die rechtzeitige Absendung per Fax, Brief oder per
e-mail.
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Rettungsinsel
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Beschreibung
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Verpackung
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Mietdauer 2 Wochen
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Mietsicherheit
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4 Personen
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Doppelboden
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Container
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100 €
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1500 €
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6 Personen
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Doppelboden
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Tasche
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200 €
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2000 €
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Rettungsinsel
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Beschreibung
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Verpackung
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Mietdauer 3 Wochen
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Mietsicherheit
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4 Personen
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Doppelboden
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Container
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150 €
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1500 €
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6 Personen
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Doppelboden
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Tasche
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250 €
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2000 €
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Rettungsinsel
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Beschreibung
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Verpackung
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Mietdauer 4 Wochen
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Mietsicherheit
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4 Personen
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Doppelboden
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Container
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200 €
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1500 €
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6 Personen
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Doppelboden
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Tasche
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300 €
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2000 €
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Verpackung: Im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit kann die Verpackung gewählt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
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Mietsicherheit:
Diese Mietsicherheit bzw. Kaution kann in bar, als Überweisung, als bankbestätigter Scheck, Kreditkartenbelastungsvollmacht, Bankabbuchungsvollmacht o.ä. erbracht werden. Der Betrag wird bei ordnungsgemäßer , unbenutzter Rückgabe der Vertragsgegenstände selbstverständlich zurückerstattet. Andernfalls ( bei Nicht-Rückgabe oder Verlust) dient er zur Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Dieser Betrag läßt sich leider nicht vermeiden, da bisher keine Versicherung bereit ist, hier einzustehen und das Risiko zu übernehmen. Die Gothaer Versicherung versichert im Rahmen der Privat-Haftpflicht-Versicherung gemietete Gegenstände bis 2500 €. Bitte schauen Sie ins Örtliche Branchenbuch. Wir sind keine Versicherungsvermittler! Oder fragen Sie Ihre Haftpflichtversicherung/Hausratversicherung. Bei einer schriftlichen Zusage der Versicherung reduziert sich die Kaution um 50 %.
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Beschreibung: Die Rettungsinsel mit luftgefülltem Doppelboden isoliert ohne Unterkühlung gegen das kalte Meerwasser.
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Ausstattung:
Sämtliche Rettungsinseln sind von den Herstellern ausgestattet: Diese Ausstattung ist auf die engsten Bedingungen innerhalb der Verpackung ausgerichtet. Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, dass Sie zusätzlich z.B. Trinkwasser, ein Ukw-Funkgerät, Seenotsignale, Papiere, Geld o.ä. getrennt wasserdicht verpacken und ggf. mitnehmen.
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