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Die Pfändungsfreigrenze wurde vom Gesetzgeber angehoben: Die neue untere Grenze für Einkommen beträgt jetzt 1028,89 € - eine Erhöhung um 40 €. Bei P-Konten wird die Erhöhung automatisch berücksichtigt. Hatten Sie bisher einen höheren Freibetrag, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank. Quelle: ÖKO-TEST, Ausgabe 9/2011
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