N e u i g k e i t e n

2010:

Ab dem 1.April 2010 gilt:

Es gibt ein einmaliges kostenloses Auskunftsrecht pro Jahr bei den Auskunfteien, z.B. Creditreform oder der SCHUFA.

Ab dem 1.Juni 2010 gilt:

Jedes vorhandere Girokonto kann in ein sog. P-Konto umgewandelt werden. Das bedeutet, dass auf diesem Konto ein Betrag von 998.- Euro pfändungsfrei bleiben muss. Dabei spielt es keine Rolle, woher dieses Geld kommt. Der pfändungsfreie Betrag kann je nach persönlicher Situation (Kinder etc.) verändert werden.

Tip: Fragen Sie Ihre Bank, wenn Sie ein P-Konto möchten. Es könnte Schwierigkeiten geben, weil Ihre Bank dies nicht möchte. Evtl. berechnet Ihre Bank dafür höhere Kontoführungsgebühren.

Weiterhin:

Um Kredite besser vergleichbar zu machen, gibt es zukünfig einheitliche Formulare und es sollen Protokolle von den Informationen bzw. Gesprächen angefertigt werden.

Die Schufa hat ihre Zweigstellen in Deutschland geschlossen. Wenden Sie sich bitte nur an die Zentrale.

2011:

Ab dem 1. Juli 2011 gilt:

Die Pfändungsfreigrenze wurde vom Gesetzgeber angehoben: Die neue untere Grenze für Einkommen beträgt jetzt 1028,89 € - eine Erhöhung um 40 €.
Bei P-Konten wird die Erhöhung automatisch berücksichtigt. Hatten Sie bisher einen höheren Freibetrag, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Quelle: ÖKO-TEST, Ausgabe 9/2011

Sind Sie arbeitssuchend und haben Privatinsolvenz angemeldet?
Nach einem Gerichtsurteil müssen Sie sich zwei- bis dreimal wöchentlich bewerben, um nicht den Anspruch auf Restschuldbefreiung zu verlieren.
Urteil Bundesgerichtshof AZ: IX ZB 224/09
Quelle: ÖKO-TEST, Ausgabe 9/2011